Auszug aus den Statuten des Vereins Pegasus

Auszug aus den Statuten des Vereins Pegasus

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeit

(1) Der Verein führt den Namen "Pegasus" - Verein zur Förderung des Therapeutischen Reitens".
(2) Er hat seinen Sitz in 3592 Neubau

§ 2 - Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung des Therapeutischen Reitens im Raum Horn und die Haltung von Therapiepferden.

§ 3 - Mittel zur Erreichung des Vereinszweck

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen: a) Hippotherapie, Behindertenreiten und Heilpädagogisches Reiten/Voltigieren mittels der zur Verfügung stehenden Therapiepferden b) Integrative Kinderreitlager c) Möglichkeit des Verleihs von Therapiepferden an Behinderte
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Erträge aus Veranstaltungen vereinseigener Unternehmungen
c) Spenden, Sammlungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen

§4 - Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages förderen. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§5 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen, sowie juristischen Personen werden.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

Auf Wunsch können wir Ihnen gerne die gesamten Vereinsstatuten zusenden.

Vereinsgeschichte